AVBAllgemeine Vertragsbedingungen für Software as a Service (SaaS)
1 Geltungsbereich, Allgemeine Regelungen
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Software as a Service (SaaS) und die Erbringung zugehöriger IT-Services (nachfolgend „AVB-SaaS“) regeln den rechtlichen Rahmen für die von der vdpResearch GmbH, Georgenstr. 22, 10117 Berlin (nachfolgend „vdpResearch GmbH“) angebotene Bereitstellung von Standardsoftware zur Fernnutzung über Telekommunikationsverbindungen einschließlich der Erbringung zugehöriger IT-Services. Die Bereitstellung der Standardsoftware (nachfolgend „Software“) als Software as a Service und die Erbringung der zugehörigen IT-Services werden nachfolgend zusammenfassend als „SaaS-Service“ bezeichnet.
1.2 Die vdpResearch GmbH bietet den SaaS-Service ausschließlich gegenüber Kunden an, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. „Kunde“ im Sinne dieser AVB-SaaS ist jede solche Person oder Organisation, die mit der vdpResearch GmbH unter Einbeziehung dieser AVB-SaaS einen Vertrag über die Bereitstellung des SaaS-Service abschließt (nachfolgend „SaaS-Vertrag“).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die vdpResearch GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die vdpResearch GmbH in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AVB-SaaS. Für den Nachweis ihres Inhalts ist mindestens Textform erforderlich.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB-SaaS nicht wirksam abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.
1.6 Diese AVB-SaaS gelten entsprechend für die Bereitstellung der Anwendungsdokumentation sowie für Patches, Updates, Upgrades, neue Releases und neue Versionen, soweit diese im Rahmen des SaaS-Vertrages geschuldet sind.
2 Vertragsschluss
2.1 (Vertrags-)Angebote der vdpResearch GmbH sind für die im (Vertrags-)Angebot genannte Frist verbindlich. Soweit keine Frist genannt ist, beträgt die Bindefrist vier (4) Wochen ab Angebotsdatum.
2.2 Der SaaS-Vertrag kommt unter Einbeziehung dieser AVB-SaaS zustande, wenn der Kunde das (Vertrags-)Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt oder spätestens mit der Inanspruchnahme des von der vdpResearch GmbH auf Grundlage des (Vertrags-)Angebots bereitgestellten SaaS-Service.
3 Leistungserbringung und Leistungsumfang, Übergabepunkt
3.1 Die vdpResearch GmbH stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, mittels Telekommunikationsverbindungen auf den SaaS-Service zuzugreifen und die vertragsgegenständlichen Funktionalitäten der Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Anwendungsdokumentation wird dem Kunden in elektronischer Form, insbesondere innerhalb der Software oder über ein Kundenportal, zur Verfügung gestellt.
3.2 Übergabepunkt für den SaaS-Service ist der Routerausgang des von der vdpResearch GmbH genutzten Rechenzentrums bzw. der von der vdpResearch GmbH genutzten Cloud-Umgebung in das öffentliche Datennetz. Für Störungen oder Ausfälle der Telekommunikationsverbindungen zwischen dem Übergabepunkt und den Systemen des Kunden ist die vdpResearch GmbH nicht verantwortlich. Die Anbindung des Kunden an das öffentliche Datennetz sowie die Beschaffung und der Betrieb der beim Kunden erforderlichen Hard- und Software sind nicht Gegenstand des SaaS-Vertrages.
3.3 Der konkrete Leistungsumfang des SaaS-Service, insbesondere Funktionalitäten, Nutzungsparameter, etwaige Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Service Levels sowie technische Nutzungsvoraussetzungen, ergeben sich abschließend aus der Leistungs- und Produktbeschreibung sowie ggf. dem SLA. Angaben in Werbung, auf Webseiten oder in Präsentationen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich in den SaaS-Vertrag aufgenommen wurden.
3.4 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, den SaaS-Service zu ändern, soweit dies erforderlich ist
a) zur Anpassung an den Stand der Technik,
b) zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit,
c) zur Einhaltung zwingenden Rechts oder behördlicher Vorgaben,
d) wegen Änderungen von Vorleistungen oder Drittservices, auf die die vdpResearch GmbH keinen zumutbaren Einfluss hat, oder
e) zur funktionalen Weiterentwicklung des SaaS-Service.
3.5 Änderungen nach Ziffer 3.4 dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche vertraglich vereinbarte Kernfunktionen entfallen oder der Kunde unzumutbar beeinträchtigt wird. Führt eine Änderung nicht nur zu einer unwesentlichen Abweichung, wird die vdpResearch GmbH den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, bleibt der bisherige Leistungsumfang bestehen, soweit dies der vdpResearch GmbH technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Ist dies nicht zumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil oder, wenn ein Festhalten am Vertrag insgesamt unzumutbar ist, den SaaS-Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
3.6 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die vdpResearch GmbH keine Individualentwicklung, keine Anpassung an spezifische Prozesse des Kunden, keine Datenmigration, keine Implementierungs-, Beratungs-, Schulungs- oder Customizing-Leistungen.
3.7 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der vdpResearch GmbH ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
3.8 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, den SaaS-Service ganz oder teilweise durch automatisierte Verfahren, KI-gestützte Systeme oder Unterauftragnehmer zu erbringen, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarte Leistung nicht unterschritten wird und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
4 Einsatz von Unterauftragnehmern
4.1 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, zur Erbringung des SaaS-Service ganz oder teilweise Unterauftragnehmer einzusetzen.
4.2 Soweit der Einsatz von Unterauftragnehmern für die Verarbeitung personenbezogener Daten relevant ist, erfolgt dieser nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
4.3 Soweit für vom Kunden genutzte Drittleistungen oder Drittsoftware zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten, werden diese dem Kunden vor oder spätestens bei Bereitstellung in geeigneter Form zugänglich gemacht. Der Kunde wird diese Bedingungen einhalten, soweit sie für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich und ihm zumutbar sind.
5 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde erbringt die für die vertragsgemäße Bereitstellung und Nutzung des SaaS-Service erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für die vdpResearch GmbH unentgeltlich.
5.2 Der Kunde benennt einen fachlich und organisatorisch zuständigen Ansprechpartner sowie einen Vertreter. Erklärungen dieses Ansprechpartners gelten im Verhältnis der Parteien als verbindlich, soweit der Kunde nicht im Einzelfall eine Beschränkung der Vertretungsmacht in Textform mitgeteilt hat.
5.3 Der Kunde schafft in seiner Sphäre alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die vertragsgemäße Nutzung des SaaS-Service. Insbesondere wird der Kunde:
a) die in der Leistungs- und Produktbeschreibung definierten Systemvoraussetzungen einhalten,
b) eine hinreichende Internetanbindung und geeignete Endgeräte bereitstellen,
c) eigene Systeme angemessen gegen Schadsoftware und unbefugte Zugriffe absichern,
d) Störungen und Mängel unverzüglich unter nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlers melden,
e) die vdpResearch GmbH bei Fehleranalyse und Störungsbeseitigung im zumutbaren Umfang unterstützen.
5.4 Soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und die vdpResearch GmbH hierdurch an der Leistungserbringung gehindert wird, verschieben sich Leistungsfristen angemessen; die vdpResearch GmbH ist für daraus resultierende Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich. Mehraufwand der vdpResearch GmbH, der hierdurch verursacht wird, kann nach vorherigem Hinweis zu den vereinbarten oder, hilfsweise, marktüblichen Tagessätzen gesondert abgerechnet werden.
6 Pflichten des Kunden bei Nutzung des SaaS-Service
6.1 Der Kunde wird Nutzerkennungen, Passwörter, Zugriffsmedien und sonstige Authentifizierungsinformationen geheim halten, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen und unverzüglich ändern oder ändern lassen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.
6.2 Der Kunde wird den SaaS-Service nur im vertraglich vereinbarten Umfang und nur zu rechtmäßigen Zwecken nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
a) rechtswidrige Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu übermitteln,
b) Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
c) den SaaS-Service zu testen, zu scannen oder zu belasten, soweit dies nicht ausdrücklich freigegeben ist,
d) Schadcode einzubringen oder
e) unbefugt auf Daten, Systeme oder Netzwerke der vdpResearch GmbH oder Dritter zuzugreifen.
6.3 Wenn der Kunde von einer vertragswidrigen Nutzung i.S. der vorstehenden Ziffern a) – e) aus seiner Sphäre (z.B. durch Mitarbeiter) Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, die vdpResearch hierüber unverzüglich zu informieren.
6.4 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte und verarbeiteten Daten verantwortlich. Die vdpResearch GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingestellte Inhalte generell präventiv zu überprüfen.
6.5 Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder wesentliche Vertragspflichten, stellt der Kunde die vdpResearch GmbH von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
7 Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung, Abrechnungsperioden, Zahlungsziele und etwaige nutzungsabhängige Entgelte ergeben sich aus dem SaaS-Vertrag.
7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, die wiederkehrende Vergütung mit Wirkung für zukünftige Vertragszeiträume anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten insgesamt erhöhen oder senken, insbesondere Kosten für Hosting, Cloud-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Energie, Personal, Lizenzen, Sicherheits- und Compliance-Anforderungen oder Vorleistungen. Die Preisanpassung darf nur im Umfang der tatsächlichen Kostenänderung erfolgen; Kostensenkungen sind zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.
7.5 Eine Preisanpassung nach Ziffer 7.4 ist frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal pro Vertragsjahr zulässig. Die vdpResearch GmbH wird dem Kunden die Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen und die maßgeblichen Gründe nachvollziehbar darlegen.
7.6 Übersteigt eine Preiserhöhung fünf Prozent (5 %) der zuletzt geltenden jährlichen Vergütung, kann der Kunde den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisänderung als vereinbart.
7.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die vdpResearch GmbH ist ausgeschlossen, soweit § 354a HGB nicht zwingend entgegensteht.
8 Nutzungsrechte, Drittsoftware, Schutzrechte Dritter
8.1 Der Kunde erhält für die Laufzeit des SaaS-Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, den SaaS-Service im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den SaaS-Service Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleasen, als Application Service Provider für Dritte zu betreiben oder den Zugang sonst vertragswidrig weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
8.3 Soweit im Rahmen des SaaS-Service Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten insoweit ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Zwingende Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
8.4 Werden gegen den Kunden wegen der vertragsgemäßen Nutzung des SaaS-Service Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht, wird die vdpResearch GmbH den Kunden hiergegen verteidigen oder nach ihrer Wahl
a) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen,
b) den SaaS-Service so ändern, dass die Verletzung entfällt und die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen erhalten bleibt, oder
c) soweit a) und b) nicht mit angemessenem Aufwand möglich sind, den betroffenen Vertragsteil kündigen und bereits im Voraus gezahlte Vergütung anteilig erstatten.
8.5 Voraussetzung für die Verpflichtungen nach Ziffer 8.4 ist, dass der Kunde die vdpResearch GmbH unverzüglich in Textform über geltend gemachte Ansprüche informiert, der vdpResearch GmbH die Rechtsverteidigung und Vergleichsführung, soweit rechtlich zulässig, überlässt und die erforderliche Unterstützung leistet.
8.6 Die Verpflichtungen nach Ziffer 8.4 bestehen nicht, soweit die behauptete Rechtsverletzung darauf beruht, dass
a) der SaaS-Service vom Kunden außerhalb des Vertragszwecks genutzt wurde,
b) der Kunde den SaaS-Service geändert oder mit nicht von der vdpResearch GmbH bereitgestellten Komponenten kombiniert hat und hierauf die Rechtsverletzung beruht, oder
c) die Rechtsverletzung auf Vorgaben des Kunden beruht.
8.7 Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei der vdpResearch GmbH. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an seinen Daten, Inhalten und Arbeitsergebnissen.
9 Leistungsmängel
9.1 Für die Einordnung von Mängeln des SaaS-Service ist nur der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und insbesondere die Produktbeschreibung maßgeblich. Die SaaS-Services der vdpResearch weisen keine darüberhinausgehende übliche Beschaffenheit oder Garantien in Bezug auf objektive Anforderungen im Rahmen von Verwendungszwecken des Kunden auf.
9.2 Der Kunde hat von der Software im Einzelnen produzierte Ergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Etwaige Unplausibilitäten oder Mängel hat der Kunde unverzüglich in nachvollziehbarer Form zu melden und alle ihm verfügbaren, für die Analyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.
9.3 Die vdpResearch GmbH wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist untersuchen und nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Ersatzbereitstellung beheben.
9.4 Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl oder ist sie der vdpResearch GmbH unzumutbar, verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbracht worden, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 536a Abs. 2 BGB bleibt unberührt, soweit dessen Voraussetzungen zwingend vorliegen.
9.5 Für unerhebliche Mängel bestehen keine Minderungs- oder Kündigungsrechte.
9.6 Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung der vdpResearch GmbH Änderungen am SaaS-Service vorgenommen hat oder vornehmen ließ und diese Änderungen die Fehleranalyse oder Mängelbeseitigung erschweren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
9.7 Erbringt die vdpResearch GmbH Leistungen zur Fehleranalyse oder Fehlerbeseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann sie den hierdurch verursachten Aufwand zu den vereinbarten oder marktüblichen Sätzen berechnen, wenn der Kunde erkannt hat oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel der von der vdpResearch GmbH geschuldeten Leistung vorlag.
10 Höhere Gewalt
10.1 Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Leistungspflichten verantwortlich, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und auch bei Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vermeidbar waren, insbesondere Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Feuer, Pandemien, Stromausfälle, nicht von der Partei zu vertretende Ausfälle von Telekommunikations- oder Transportinfrastrukturen, hoheitliche Maßnahmen oder Arbeitskampfmaßnahmen bei Dritten.
10.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
10.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage an und ist ein Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil in Textform kündigen.
11 Haftung
11.1 Die vdpResearch GmbH haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
e) in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
11.2 Unbeschadet einer unbeschränkten Haftung gemäß Ziffer 11.1. ist bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht die Haftung der vdpResearch GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Ferner ist unbeschadet einer unbeschränkten Haftung gemäß Ziffer 11.1. die Haftung in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach je Schadensfall auf 500.000 EUR und insgesamt pro Vertragsjahr auf das Zweifache dieses Betrags begrenzt.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung der vdpResearch GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der vdpResearch GmbH nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen bereits bei Vertragsschluss vorhandener Mängel ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall unbeschränkter Haftung nach Ziffer 11.1 vorliegt.
11.6 Bei Verlust von Daten haftet die vdpResearch GmbH nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung war vertraglich von der vdpResearch GmbH geschuldet.
11.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der vdpResearch GmbH.
11.8 Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden aus Pflichtverletzungen bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten innerhalb eines (1) Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzen
12.1 Soweit die vdpResearch GmbH im Rahmen des SaaS-Service personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handeln die Parteien auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ohne Abschluss einer solchen Vereinbarung ist die vdpResearch GmbH nicht verpflichtet, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten.
12.2 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
12.3 Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung des SaaS-Service erforderlichen datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere über erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationen und Einwilligungen verfügt.
12.4 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten, nur für Zwecke des SaaS-Vertrages zu verwenden und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, technische Informationen, Quell- und Objektcodes, Produktunterlagen, nicht öffentliche Sicherheitsinformationen, Preis- und Konditionsinformationen, Kunden- und Geschäftspartnerdaten sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Wesen nach vertrauliche Informationen.
12.5 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
a) bei Offenlegung öffentlich bekannt waren oder später ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden,
d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder
e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich zulässig.
12.6 Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus für fünf (5) Jahre; für Geschäftsgeheimnisse solange, wie deren Geheimniseigenschaft fortbesteht.
12.7 Die vdpResearch GmbH darf den Kunden nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Firma, Marke oder Logo zu Referenzzwecken verwenden.
12.8 Für die Übermittlung von Informationen per unverschlüsselter E-Mail tragen die Parteien die allgemeinen Übertragungsrisiken, sofern nicht ein bestimmtes Verschlüsselungsverfahren vereinbart wurde.
13 Laufzeit, Kündigung, Sperrung, Datenherausgabe und Löschung
13.1 Soweit im SaaS-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der SaaS-Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsstart und hat eine feste Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
13.2 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 314 BGB findet Anwendung. Ein wichtiger Grund liegt für die vdpResearch GmbH insbesondere vor, wenn
a) der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist,
b) der Kunde den SaaS-Service schwerwiegend vertragswidrig oder rechtswidrig nutzt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder
c) die weitere Vertragsdurchführung für die vdpResearch GmbH gegen zwingendes Recht oder behördliche Anordnungen verstoßen würde.
13.3 Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden am SaaS-Service. Die vdpResearch GmbH wird dem Kunden auf Anfrage für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Vertragsende die Herausgabe der vom Kunden im SaaS-Service gespeicherten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format ermöglichen, soweit dies technisch möglich und vertraglich nicht bereits anderweitig geregelt ist. Weitergehende Unterstützungsleistungen, insbesondere Migrations- oder Transformationsleistungen, erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung.
13.4 Nach Ablauf der in Ziffer 13.3 genannten Frist wird die vdpResearch GmbH die Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gesperrt und anschließend gelöscht.
13.5 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum SaaS-Service ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn
a) konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung von Vertragspflichten oder geltendem Recht vorliegen,
b) eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des SaaS-Service, anderer Kundensysteme oder von Daten besteht, oder
c) der Kunde sich mit fälligen Zahlungen nach Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug befindet.
13.6 Die vdpResearch GmbH wird die Sperrung, soweit möglich und zumutbar, vorher androhen und den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer informieren. Die Sperrung ist auf den erforderlichen Umfang und die erforderliche Dauer zu beschränken. Sobald der Sperrgrund entfallen ist, wird die vdpResearch GmbH den Zugang unverzüglich wieder freischalten.
13.7 Während einer von dem Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch der vdpResearch GmbH unberührt. Während einer von der vdpResearch GmbH zu vertretenden Sperrung entfällt der Vergütungsanspruch insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
14 Nutzung eines kostenlosen SaaS-Service / Testzugangs
14.1 Soweit die vdpResearch GmbH dem Kunden einen SaaS-Service unentgeltlich, insbesondere zu Test-, Evaluierungs- oder Demonstrationszwecken, zur Verfügung stellt, gelten zu den auch hierfür geltenden SaaS vorrangig folgende Modifizierungen:
- Der unentgeltliche SaaS-Service wird, soweit gesetzlich zulässig, ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit oder Beschaffenheit zur Verfügung gestellt.
- Die vdpResearch GmbH haftet bei unentgeltlicher Überlassung nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Alle Haftungsbegrenzungen in Ziffer 11 bleiben im Übrigen unberührt.
14.2 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, einen unentgeltlichen Zugang jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen in Textform einzustellen, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wurde.
15. Änderungen dieser AVB-SaaS und der Leistungsbeschreibung
15.1 Die vdpResearch GmbH ist berechtigt, diese AVB-SaaS sowie die Leistungs- und Produktbeschreibung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit
a) hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere Änderungen des zwingenden Rechts, der Rechtsprechung, regulatorischer Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder von Vorleistungen,
b) die Änderung das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verschiebt und
c) die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
15.2 Die vdpResearch GmbH wird dem Kunden Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird die vdpResearch GmbH den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
15.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, soweit dies der vdpResearch GmbH technisch, rechtlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ist dies nicht zumutbar, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat bezogen nach Eingang des Widerspruchs zu kündigen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des SaaS-Vertrages einschließlich dieser AVB-SaaS sowie vertragsrelevante Erklärungen, insbesondere Mahnungen, Fristsetzungen und Kündigungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Textform im Sinne des § 126b BGB genügt.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB-SaaS ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der vdpResearch GmbH.
17. Anwendbares Recht
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.