K.A.R.L.®

K.A.R.L.® – Das Expertensystem

Weltweite Erkennung, Berechnung und Bezifferung von Risiken, die durch Naturgefahren hervorgerufen werden

 

Erfüllt die aufsichtlichen Anforderungen

 

Erstellt eine automatisierte Standort-Analyse zu Naturgefahren 

Immobiliensicherheiten, die zur Minderung des Kreditrisikos eingesetzt werden sollen, müssen gemäß Art. 208 Abs. 5 CRR angemessen versichert sein. Für Deckungswerte macht § 15 PfandBG detaillierte Vorgaben.

 

Relevanz von Naturgefahren steigt

Das Pfandbriefgesetz lässt die Begrenzung auf einen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überschrittenen Schaden bei Naturgefahren zu. Diese Limitierung muss jedoch überprüfbar und nachvollziehbar sein.

 

Expertensystem K.A.R.L.®

Das System K.A.R.L.® – Köln.Assekuranz Risiko Lösungen bietet ein etabliertes Konzept zur Analyse von Naturgefahrenexpositionen. Unter Einbindung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat die Köln.Assekuranz das System K.A.R.L.® entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bei Hypothekendeckungswerten weiterentwickelt. Gemeinsam mit der vdpResearch stellt die Köln.Assekuranz der Kreditwirtschaft nun einen Online-Zugang zu K.A.R.L.® zur Verfügung.

Analyseverfahren und Anwendungsfälle

K.A.R.L.® erstellt für jede gewünschte Adresse eine automatisierte Standort- Analyse zu den Naturgefahren Überschwemmung, Sturmflut, Sturm, Hagel, Starkregen, Tornado, Erdbeben, Vulkanismus und Tsunami. Basierend auf eigens entwickelten Vulnerabilitäts-/Empfindlichkeitskurven werden in Minutenschnelle Höchstschadenquote und maximale Schadenhöhe bei Eintritt eines bestimmten Naturereignisses für jedes Objekt standortgenau berechnet. Die Ergebnisse werden sowohl in einer Kurzanalyse („One-Pager“) als auch in einem ausführlichen Langbericht, der alle Parameter zur Ermittlung möglicher Schadensverläufe enthält, präsentiert.

 

Nutzungsmöglichkeiten

Die Gremien des vdp sind in ihrer Evaluation zu dem Ergebnis gekommen, dass die über K.A.R.L.® erstellten Analysen eine Qualität vermitteln, die eine Verwendung zur Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Schadenshöchstbetragsbemessung für Naturgefahren zulässt.

Informationen anfordern